Beglaubigungsdienst

Ursprungszeugnisse können aus verschiedenen Gründen verlangt werden, so zum Beispiel zur Kontrolle für Einfuhrkontingenten, Devisen- und Importvorschriften, als weiteres Dokument bei Akkreditivgeschäften. In einigen Ländern wird neben einem Ursprungszeugnis zusätzlich eine beglaubigte Rechnung verlangt.

Was ist zu tun:
Sie bestellen bei uns die offiziellen Formulare Beglaubigungsgesuch  und Ursprungszeugnis, füllen diese nach Erhalt aus und stellen uns diese mit einem an Sie adressiertes und frankiertes Retourkuvert jeweils zur Beglaubigung zu. Muss die Rechnung ebenfalls beglaubigt werden, so ist eine zusätzliche Kopie für die Handelskammer beizulegen.

Gesetzliche Grundlagen: VUB-Ursprungskriterien

Nebst Ursprungszeugnisse und Rechnungen werden auch Dokumente wie Visa-Anträge, Atteste, Verträge, Vollmachten, Preislisten und Handels-registerauszüge beglaubigt, jedoch keine Unterschriftsbeglaubigungen.

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