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Ursprungszeugnisse können aus verschiedenen
Gründen verlangt werden, so zum Beispiel zur Kontrolle für
Einfuhrkontingenten, Devisen- und Importvorschriften, als weiteres
Dokument bei Akkreditivgeschäften. In einigen Ländern wird neben einem
Ursprungszeugnis zusätzlich eine beglaubigte Rechnung verlangt.
Was ist zu tun:
Sie
bestellen bei uns die offiziellen Formulare Beglaubigungsgesuch
und
Ursprungszeugnis, füllen diese nach Erhalt aus und stellen uns diese mit
einem an Sie adressiertes und frankiertes Retourkuvert jeweils zur
Beglaubigung zu. Muss die Rechnung ebenfalls beglaubigt werden, so ist
eine zusätzliche Kopie für die Handelskammer beizulegen.
Gesetzliche Grundlagen: VUB-Ursprungskriterien
Nebst Ursprungszeugnisse und Rechnungen werden
auch Dokumente wie Visa-Anträge, Atteste, Verträge, Vollmachten,
Preislisten und Handels-registerauszüge beglaubigt, jedoch keine
Unterschriftsbeglaubigungen.
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